WISSEN FÜR DIE AMBULANTE ABRECHNUNG
Die GOÄ verstehen.
Gezielt nachlesen.
Vier Grundlagen, die beim Erstellen einer privatärztlichen Rechnung häufig zusammenkommen. Mit konkreten Prüffragen und Links zur GOÄ.
Was gehört auf eine GOÄ-Rechnung?
Eine nachvollziehbare Rechnung beginnt mit vollständig erfassten Leistungen. § 12 GOÄ legt fest, welche Angaben die Abrechnung enthalten muss.
Weiterlesen 02 · FAKTOR & BEGRÜNDUNGWelcher GOÄ-Steigerungsfaktor passt zur Leistung?
Der Faktor ist keine feste Einstellung für die gesamte Rechnung. Maßgeblich sind die einzelne Leistung, ihre Gebührenregel und die Umstände der Ausführung.
Weiterlesen 03 · LEISTUNG & VERGLEICHAnalog abrechnen, wenn die Leistung im Katalog fehlt
Nicht jede selbständige ärztliche Leistung ist im Gebührenverzeichnis ausdrücklich aufgeführt. § 6 Absatz 2 GOÄ ermöglicht unter seinen Voraussetzungen eine entsprechende Bewertung.
Weiterlesen 04 · BERATUNG & ZEITGOÄ-Ziffer 3: Die Zeit gehört zur Leistung
Die eingehende Beratung nach Nummer 3 setzt mehr voraus als ein ausführliches Gespräch. Mindestdauer, Leistungsinhalt und Kombinationen müssen zusammenpassen.
WeiterlesenWorum es in diesem Ratgeber geht
Die Beiträge richten sich an ärztliche Anwender in der ambulanten Privatabrechnung. Sie erklären ausgewählte Grundlagen, ohne eine individuelle Abrechnungsberatung oder die vollständige GOÄ abzubilden. Besondere Gebührenregeln und der konkrete Leistungsfall sind zusätzlich zu prüfen.
Redaktion: Arztrechnung Pro · Anbieter Dr. med. Herbert Karpienski. Quellenstand: 23. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die tatsächliche Leistung.