05 · MUSTER & AUFBAU
GOÄ-Rechnung: Muster und Aufbau für die Privatpraxis
Ein Beispiel macht sichtbar, wo Leistungsdatum, GOÄ-Ziffer, Faktor und Betrag hingehören. Nutzen Sie es als Orientierung für Ihre eigene ambulante Privatrechnung.
Was zeigt dieses Rechnungsmuster?
Das folgende Beispiel verwendet ausschließlich erfundene Angaben. Es zeigt zwei allgemeine Leistungen einer ambulanten Behandlung und erläutert deren Berechnung. Es ist keine Abrechnungsempfehlung für einen konkreten Patienten. Übernehmen Sie nur Leistungen, die tatsächlich erbracht wurden und im jeweiligen Fall berechenbar sind.
Dr. med. Alex Muster · Beispielpraxis
Musterstraße 12 · 12345 Musterstadt
Rechnung an: Kim Beispiel
Beispielweg 8 · 12345 Musterstadt
Rechnungsnummer: MUSTER-2026-001
Rechnungsdatum: 29.10.2026
Für die ärztliche Behandlung von Kim Beispiel berechne ich folgende ärztliche Leistungen:
| Leistungsdatum | GOÄ | Leistung | Faktor | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 20.10.2026 | 1 | Beratung – auch mittels Fernsprecher – | 2,3 | 10,72 € |
| 20.10.2026 | 5 | Symptombezogene Untersuchung | 2,3 | 10,72 € |
| Gesamtbetrag | 21,44 € | |||
Darstellungsbeispiel für eine medizinisch indizierte, umsatzsteuerfreie Heilbehandlung. Die steuerliche Einordnung ist für den tatsächlichen Fall gesondert zu prüfen. Zahlungsziel und Bankverbindung ergänzt die Praxis.
Wie ergeben sich die Euro-Beträge?
Beide Positionen haben jeweils 80 Punkte. Mit 5,82873 Cent je Punkt und dem Faktor 2,3 ergibt sich pro Position ein auf Cent gerundeter Betrag von 10,72 Euro. Die beiden gerundeten Einzelbeträge ergeben zusammen 21,44 Euro. Ein bereits gerundeter Einfachsatz kann bei anschließender Multiplikation zu einem anderen Ergebnis führen; Ausgangspunkt sind Punktzahl, Punktwert und Faktor.
Der Faktor 2,3 dient hier nur der Veranschaulichung. Leistungsgruppe und Umstände der Durchführung bestimmen den zulässigen Rahmen. Mehr dazu im Beitrag GOÄ-Steigerungsfaktor und Begründung.
Welche Angaben müssen Sie für Ihre Rechnung ergänzen?
Ersetzen Sie Praxis, Patient, Empfänger, Nummer und Daten durch die zutreffenden Angaben. Prüfen Sie für jede Leistung die GOÄ-Nummer, die Bezeichnung einschließlich einer gegebenenfalls genannten Mindestdauer, das Leistungsdatum, den Faktor und den Betrag. Falls einschlägig kommen leistungsbezogene Begründungen, Entschädigungen, Auslagen, Analogangaben und die Kennzeichnung von Verlangensleistungen hinzu. Die Pflichtangaben nach § 12 GOÄ erläutern diese Anforderungen.
Bei der Kombination von Nummer 1 und 5 mit weiteren Leistungen sind die allgemeinen Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses zu berücksichtigen. Das Muster bildet keine vollständige Behandlung mit sämtlichen denkbaren Kombinationen ab.
Warum ist ein starres Muster allein nicht ausreichend?
Eine Musterzeile weiß nicht, welche Behandlung stattgefunden hat. Sie prüft weder Ausschlüsse noch Zeitvoraussetzungen oder einen Sondertarif. Auch eine Diagnose ersetzt die Leistungsbeschreibung nicht. Kontrollieren Sie deshalb den tatsächlichen Fall, bevor Sie aus einem Beispiel eine Rechnung machen.
Bei Analogabrechnungen muss die tatsächlich erbrachte Leistung mit der gewählten Vergleichsleistung verständlich zugeordnet werden. Eine Beratung nach Ziffer 3 hat eigene Zeit- und Kombinationsvoraussetzungen.
Das Muster in einen eigenen Rechnungsentwurf übertragen
- Die Anwendung über Rechnung erstellen öffnen und den gewünschten Speicherweg wählen.
- Praxis, Patient und Rechnungsempfänger erfassen.
- Tatsächlich erbrachte Leistungen aus dem GOÄ-Katalog hinzufügen und jede Position prüfen.
- Vorschau kontrollieren und die Rechnung abschließen. Die PDF-Anleitung erläutert Ausgabe und Sicherung.
Einzelrechnungen sind in der Basis kostenlos. Die dauerhaft bearbeitbare Kartei und wiederverwendbare Pro-Vorlagen gehören zum kostenpflichtigen Umfang; die Einzelheiten stehen unter Preise und Funktionen.
Quellen und Einordnung
- § 12 GOÄ · Anforderungen an die Rechnung ↗
- § 5 GOÄ · Punktwert und Steigerungsfaktoren ↗
- GOÄ-Gebührenverzeichnis · Allgemeine Bestimmungen und Nummern 1 und 5 ↗
Allgemeine Information zur ambulanten privatärztlichen Abrechnung. Keine individuelle Rechts- oder Abrechnungsberatung; der konkrete Leistungsfall und besondere Regelungen bleiben zu prüfen.